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FAQ - Herstellergarantie

 Herstellergarantie

Herstellergarantie
der
Hugo Brennenstuhl
GmbH & Co Kommanditgesellschaft
Seestraße 1-3
D-72074 Tübingen

Unsere Herstellergarantie gilt für solche Produkte, die auf dem Gerät oder seiner Originalverpackung mit einer Garantieauslobung gekennzeichnet sind.

Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre, es sei denn auf der Garantieauslobung ist ein anderer Zeitraum ausgewiesen. Sie läuft für diese Dauer ab dem Tag des ersten Kaufs durch einen Anwender, unabhängig davon, wo auf der Welt dieser Kauf erfolgt ist.

Zum Nachweis der Garantieberechtigung ist die Vorlage eines spezifizierten Kaufbelegs (Kassenbon, Lieferschein oder Rechnung des verkaufenden Händlers) erforderlich und genügend.

Die Herstellergarantie erstreckt sich auf bei der Herstellung des Gerätes unterlaufene Material- und Fabrikationsfehler und unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir solche Fehler nach Zusendung des Gerätes durch Reparatur oder Ersatzlieferung kostenlos beheben. Akkus, Batterien und Leuchtmittel sind von der Herstellergarantie ausgeschlossen.

Unsere Herstellergarantie und deren Erbringung sind freiwillige Leistungen von uns, für die auch die Inanspruchnahme freiwillig ist. Die Inanspruchnahme wie auch eine Nichtinanspruchnahme hat keine Nachteile hinsichtlich gesetzlicher Ansprüche, die uns gegenüber wie auch gegenüber dem verkaufenden Händler oder anderen bestehen. Insbesondere werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, deren Inanspruchnahme unentgeltlich ist, durch die Garantie nicht eingeschränkt; das gilt auch für seine Rechte gegenüber seinem Verkäufer.

Für die kostenfreie Zusendung des garantiepflichtigen Gerätes stellen wir Paketaufkleber zur Verfügung. Bitte nehmen Sie dazu über unser Kontaktadresse mit Angaben zum Gerät, zu Kaufort und Kaufdatum sowie kurzer Beschreibung des Defekts Verbindung mit uns auf. Durch eine solche Kontaktaufnahme wird die Garantiefrist gewahrt.

Bitte beachten Sie, dass Defekte des Gerätes in Folge unsachgemäßen Gebrauchs oder Fremdeingriffs von der Garantie ausgeschlossen sind. Die Zusendung muss zur Vermeidung von Transportschäden in stabiler und bruchsicherer Verpackung nebst entsprechender Umhüllung des Gerätes erfolgen.

Die Garantieleistungen bewirken weder eine Erneuerung noch eine Verlängerung der Garantiezeit. Ausgetauschte Geräte oder Teile von Geräten gehen in unser Eigentum über.

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